Limited gründen
Möchte man eine die englische Rechtsform der Limited oder in Kurzform Ltd gründen, sind zunächst folgende Aspekte zu beachten.
Am Anfang der Limited steht wie bei einer deutschen Rechtsform das Gründungsverfahren . Um jedoch mit einer Auslandsgesellschaft auch in Deutschland agieren zu können.
Um dem Papierkrieg entgehen, gibt es im World Wide Web zahlreiche Offerten zu Gründungshilfen. Eines haben jedoch alle Angebote gemeinsam. Sie bieten einen sehr weit gefassten preislichen Rahmen. Wer den absoluten Vorteil der Ltd., nämlich die Gründungsgeschwindigkeit ausnutzen möchte, muss bei Engagierung einer Vermittlungsorganisation auch dementsprechend tief in die Tasche greifen. Das Ganze so schnell über 700 Euro kosten. Dafür ist das ganze Verfahren nach 24 Stunden in schnellst möglicher Ausführung abgeschlossen.
Zu beachten ist, dass die Limited in keinem Fall eine völlig reibungslose Rechtsform ist. Somit ist Blauäugigkeit bei der Gründung definitiv fehl am Platz. Es handelt sich bei der Ltd., wie auch bei der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts um eine Kapitalgesellschaft mit entsprechenden Rechten und vor allem Pflichten. Limited gründen : Eine Ausführliche Beratung, etwa beim Steuerberater oder der regionalen IHK, ist in diesem Zusammenhang dringend anzuraten.
Eine Übersetzung von Limited in GmbH ist in jedem Falle falsch. Es herrschen eindeutige Unterschiede zwischen der englischen und deutschen Rechtsform. Die Einfachheit der Ltd. liegt in der Gründungsgeschwindigkeit. Herkömmlich vergehen maximal 2 Wochen, bis die Anmeldung in England abgeschlossen ist. Im Gegensatz zur GmbH entfällt hierbei sogar der Gang zum Notar.
Im Gegensatz zur GmbH ist bei der Limited kein gesetzliches Mindestkapital vorgegeben. Der Haftungsbereich der einzelnen Gesellschafter ist hierbei vollständig von deren Einlage abhängig.
Nach englischem Recht fallen im Verlauf des Bestehens einer Ltd. jedoch auch Pflichten an. Gründungswilligen ist meist nicht bekannt, dass eine Limited mindestens einen Geschäftsleiter, sowie einen Schriftführer beschäftigen muss. Des Weiteren verpflichtet man sich bei Gründung zu einem jährlichen Gesellschaftsbereicht, sowie einer herkömmlichen Bilanz. Das Ganze muss selbstverständlich in englischer Sprache erfolgen. Außerdem ist eine Gewinn- und Verlustrechnung, wie auch ein abschließender Bericht einer Wirtschaftsprüfung einzureichen.